Filesharing-Abmahnung: "Fantastic Beasts and where to find them"

Filesharing
04.02.202014 Mal gelesen
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films "Fantastic Beasts and where to find them"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Fantastic Beasts and where to find them" abgemahnt wird.

Der Film "Fantastic Beasts and where to find them" ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm von David Yates aus dem Jahr 2016. Die Geschichte spielt im Jahr 1926, als der exzentrische Zauberer Newt Scamander am Ende seiner weltweiten Reise zur Erforschung magischer Tierwesen in New York eintrifft. Die Stimmung in der Stadt ist angespannt, denn die magische Gemeinschaft droht aufzufliegen. Als dann auch noch der Nicht-Magier Jacob versehentlich einige der Geschöpfe aus Newts Koffer freilässt, nimmt das Unheil seinen Lauf. Beim Versuch, die Wesen wieder einzufangen, bekommen Newt, Jacob und zwei Hexenschwestern es mit gefährlichen Gegnern zu tun.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" angeboten und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, eine Mustererklärung liegt dem Schreiben bei. Ebenfalls wird die Zahlung eines sog. "Vergleichsbetrages" gefordert, der sich aus entstandenen Anwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.