Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Filesharing
04.12.201988 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung, für den Fantasyfilm "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind" aus dem Jahr 2016.

Der Film (im Original: "Fantastic Beasts and Where to Find Them") ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm, der auf dem Buch der bekannten Harry-Potter-Autorin J.K. Rowling basiert, das sie als Begleitwerk zur Roman-Serie schrieb. Der Film ist der erste Teil der geplanten fünfteiligen Reihe.

Der Film spielt im Jahr 1926, in dem der Protagonist Newt Scamander New York erreicht um eines seiner magischen Tierwesen zurück nach Hause zu bringen. Auf dieser Reise erlebt er viele aufregende Abenteuer, bei denen er zugleich auch noch die Gesellschaft versucht von der Harmlosigkeit der magischen Tierwesen zu überzeugen.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.