WALDORF FROMMER: Amtsgericht Halle (Saale) verurteilt Anschlussinhaber nach Zeugenvernehmung zur Rechteinhaberschaft der Klägerin vollumfänglich zur Zahlung

WALDORF FROMMER: Sachverständigengutachten bestätigen erneut Fehlerfreiheit d. Ermittlungssystems "PFS" & die korrekte Beauskunftung durch d. Provider
24.05.201723 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.

Amtsgericht Halle (Saale) vom 04.05.2017, Az. 104 C 711/16

Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks

Im genannten Verfahren am Amtsgericht Halle (Saale) behauptete der verklagte Anschlussinhaber, für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich gewesen zu sein. Darüber hinaus bestritt er die Inhaberschaft der exklusiven Verwertungsrechte der Klägerin am streitgegenständlichen Filmwerk sowie die Höhe der geltend gemachten Forderungen.

Das Amtsgericht erhob zur bestrittenen Rechteinhaberschaft zunächst Beweis durch Vernehmung des Justitiars der Klägerin als Zeugen und verurteilte anschließend den Beklagten vollumfänglich zur Zahlung der geltend gemachten Ansprüche.

Nach Durchführung der Zeugenvernehmung stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Klägerin ausschließliche Inhaberin der verletzten Verwertungsrechte am Filmwerk ist. Der Zeuge habe insoweit glaubhaft, detailliert und aus eigener Wahrnehmung heraus die Rechteübertragung auf die Klägerin bestätigen können.

Hingegen habe der Beklagte keinerlei Sachvortrag geleistet, welcher die zu Lasten eines Anschlussinhabers wirkende tatsächliche Vermutung der eigenen Verantwortlichkeit habe widerlegen können. Dementsprechend sei von der Täterschaft des Beklagten auszugehen.

Im Übrigen bestätigte das Amtsgericht Halle die Höhe des geltend gemachten Lizenzschadens sowie - mit ausdrücklichem Verweise auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.