Frommer Legal Abmahnung – € 935,80 für Filmdownload – Hilfe hier

28.10.2014 118 Mal gelesen
Sie haben eine Frommer Legal Abmahnung wegen des angeblichen Anbietens eines oder mehrerer Filme in einer Internettauschbörse erhalten?

Die Frommer Legal Rechtsanwälte sind unter anderen von den Filmrechteinhabern Warner Bros., Constantin Film Verleih, Tele München, Tiberius Film GmbH, Universum Film GmbH oder der Twentieth Century Fox beauftragt, das illegale Verbreiten von Filmen dieser Firmen in Internettauschbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen.

Auf eine Frommer Legal Abmahnung wegen der angeblichen Nutzung von Streamingportalen oder Filesharing-Software sollte man unbedingt reagieren. Denn die Anwälte gehen zunächst davon aus, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung stimmt jedoch in vielen Fällen überhaupt nicht. Es gibt verschiedene Fallkonstellationen, bei denen Dritte die Täter des Filmangebots waren und der Abgemahnten für diese Dritten (z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Gäste etc.) gerade nicht haftet, weil er nämlich seine Prüfungs- und Belehrungspflichten eingehalten hat.

Geben Sie keine ungeschuldete modifizierte Unterlassungserklärung ab

Im Internet findet man schnell Angebote, bei denen einem vorgegaukelt wird, man brauche eine modifizierte Unterlassungserklärung oder mit der modifizierten Unterlassungserklärung werde alles besser oder anders. Das ist eine Irreführung, oft auch aufgrund mangelnder Fachkompetenz der Verfasser solcher Ratschläge.

Jeder Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, gilt lebenslang und kann bei einem Verstoß, d. h. einem erneuten Downloadangebot, zu Vertragsstrafen von über € 5.000,00 pro Fall führen. Das man dieses Risiko nicht unbedingt braucht, ist einleuchtend.

Ebenso unsinnig ist die Zahlung von € 100,00 an Frommer Legal, wie sie von einer Berliner Kanzlei vorgeschlagen wird. Jede Zahlung stellt ein Schuleingeständnis dar.

Man sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung nur dann abgeben, wenn der Abgemahnte auch tatsächlich als Täter (eigene Tat) oder Störer (Haftung für andere wegen Pflichtverletzung) haftet.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung bei einer Frommer Legal Abmahnung 

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber für den Upload der Filme haftbar ist, können Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 79 8000 erreichen oder das Kontaktformular für Frommer Legal Abmahnungen nutzen.

Ich biete eine unkomplizierte bundesweite Vertretung sowie sehr faire Pauschalpreise.

Mein Ziel ist es, wenn möglich keine lebenslang bindende Unterlassungserklärung (= Vertrag) abzugeben.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Anwaltskanzlei Hechler - Erfahrung aus über 35.000 Tauschbörsen-Abmahnungen

Telefon: 07171 – 79 8000
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de