Momentan kursieren wieder Waldorf Frommer Abmahnungen bzw. Abmahnschreiben wegen des illegalen Filesharings von Filmen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber wie Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, Universum film GmbH, StudioCanal GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH oder der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Die Waldorf Frommer Anwälte fordern für den angeblichen Upload von Filmen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag sowie € 815,00 als Schadenersatz und Anwaltskosten.
Es handelt sich um Filme wie Tammy-Voll Abgefahren, Grand Budapest Hotel, Die Tribute von Panem- Catching Fire, The Lego Movie, Non-stop, Die Bestimmung - Divergent, Die Schadenfreundinnen, 3 Days to Kill, 300: Rise of the Empire oder Fack Ju Göhte.
Ist die Abmahnung von Waldorf Frommer berechtigt?
Der Abgemahnte haftet entweder als Täter, als Störer oder überhaupt nicht. Sobald weitere Personen außer dem Anschlussinhaber den Internetanschluss der Wohnung nutzen, kann die rechtliche Vermutung, dass der Abgemahnte selbst der Täter war, entfallen. Je, nach dem, wer die Tat begangen hat, kann auch die Störerhaftung entfallen, so dass der Anschlussinhaber überhaupt nicht mehr haftet. Sobald weitere Personen (Partner, Ehepartner, Kinder) den Anschluss nutzen, können sowohl die Anwaltskosten als auch der Schadensersatz entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber die ihm obliegenden Pflichten erfüllt hat. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, welche Pflichten den Abgemahnten treffen und welche nicht (BGH – Bear share/BGH – Sommer unseres Lebens/BGH – Morpheus).
Wenn Sie nicht haften gilt: Nicht zahlen - Nicht unterschreiben
Das Internet wimmelt von Informationen und Anwälten, die ihre Dienste bei Waldorf Frommer Abmahnungen anbieten.
"Man erkennt die Intelligenz eines Mandanten an der Wahl seines Anwalts".
Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Abgemahnten führe weiß ich, dass viele der Informationen, Ratschläge und Vorgehensweisen nicht nur sinnlos sind, sondern den armen Abgemahnten sogar massiv schaden können.
So ist es ein verbreiteter Irrglaube, dass der Anschlussinhaber immer eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben muss, wenn er eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten hat. Das ist falsch.
Eine Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslang gültigen Vertrag. Verstößt jemand im Haushalt des Anschlussinhabers dagegen, kann der Auftraggeber von Daniel Sebastian pro Verstoß € 5.000,00 fordern.
Wenn er Abgemahnte unschuldig ist, muss er weder eine Unterlassungserklärung, ob modifiziert oder nicht, abgeben, noch den geforderten Betrag bezahlen.
Der Abgemahnte ist auch nicht verpflichtet, den wahren Täter zu ermitteln. Wenn z. B. volljährige Kinder den Download leugnen, entfällt die komplette Haftung des Anschlussinhabers, da sowohl Täter- als auch Störervermutung entfallen.
Auch die Vorgehensweise, € 150,00 an Waldorf Frommer zu bezahlen, ist Unsinn. Wer € 600,00 fordert, wird sich niemals mit € 150,00 zufrieden geben. Außerdem: Wer unschuldig ist, sollte überhaupt nicht bezahlen, denn jede Zahlung an Waldorf Frommer ist ein Schuldeingeständnis.
Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
Machen Sie keine Experimente und lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abgeben müssen. Wenn nicht, so haben Sie die besten Chancen, nichts bezahlen zu müssen und später auch nicht verklagt zu werden.
Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filesharing Abmahnungen, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer, und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de
Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:
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