Abmahnung der Kanzlei FAREDS wegen "Gingerdead Man 2"

Filesharing
07.10.2011 380 Mal gelesen
Abmahnung der Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg im Auftrag der MIG Film GmbH wegen dem Film "Gingerdead Man 2".

Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Der Umfang der von der Kanzlei FAREDS vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der MIG Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.

 

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind

und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren

zur Zahlung einer Vertragsstrafe

und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner

FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.