Neue Infoseite des Europäischen Patentamtes (EPA) zu Software Patenten

Existenzgründung
29.12.20052405 Mal gelesen

Neue Infoseite des Europäischen Patentamtes (EPA) zu Software Patenten  

 

Nach dem heftig umstrittenen und schließlich gescheiterten Richtlinienvorschlag über die "Patentierung von computerimplementierten Erfindungen" (kurz: Software Patente) hat das Europäische Patentamt (EPA) auf seiner Webseite http://www.cii.european-patent-office.org übersichtliche und leicht verständliche Informationen über die Erteilung von sog. Software Patenten veröffentlicht.

 

Unter computerimplementierten Erfindungen werden allgemein solche Erfindungen verstanden, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweisen, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird. Computerimplementierte Erfindungen können - wie alle anderen Erfindungen - jedoch nur dann patentiert werden, wenn sie einen technischen Charakter haben, neu und erfinderisch sind. Da Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten, auch wenn sie mittels eines Computerprogramms ausgeführt werden, selbst keinen technischen Beitrag leisten, können sie mangels eines technischen Charakters nicht patentiert werden. Damit unterscheidet sich die Eintragungspraxis des EPA erheblich von der Eintragungspraxis des US Patent- und Markenamtes.

 

Die auf der EPA-Webseite http://www.cii.european-patent-office.org veröffentlichten Informationen ermöglichen einen guten Überblick über die Patentierbarkeit sog. Software Patente / computerimplementierter Erfindungen. Die wesentlichen Punkte sind dabei:

 

·        die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erteilungs-Praxis des EPA bezüglich Software Patente / computerimplementierter Erfindungen,

·        die Abgrenzung von patentfähigen computerimplementierten Erfindungen und nichtpatentfähigen computerbasierten Geschäftsmethoden,

·        die Tatsache, dass bei Patentanmeldungen von computerimplementierten Erfindungen die Offenlegung des Quellcodes nicht erforderlich ist,

·        sog. "triviale" Erfindungen sowie

·        der gescheiterten Richtlinienvorschlag über die "Patentierung von computerimplementierten Erfindungen" und die Diplomatische Konferenz zur Änderung des EPÜ im November 2000.

 

Weiterführende Informationen zu Software Patenten können auch über die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung http://www.patente.bmbf.de/de/pdf/software.pdf herunter geladen werden.