Auf Abstand gehen: Ab Mai 2006 gilt strengeres Bußgeldrecht
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Zu dichtes Auffahren wird ab Mai 2006 mit höheren Geldbußen geahndet. Die Regelsätze für die Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeugwurden auf bis zu 250 € erhöht (bisher maximal 150 € ). Die Dauer des maximal zu verhängenden Regelfahrverbotes beträgt nun drei Monate (bisher ein Monat). Zudem wurde die Eingangsschwelle für die Verhängung eines Regelfahrverbotes herabgesetzt. Die Verbotsdauer differenziert jetzt nach dem Ausmaß der Abstandsreduzierung. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h gilt es besonders aufzupassen.
Rechtsanwalt
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