Energierecht

Energierecht

Das Energierecht regelt im Energiewirtschaftsgesetz die leistungsgebundene Energieversorgung, durch Unternehmen, von Privat-Haushalten und Betrieben mit Gas und Strom. Thematisch beschäftig sich dieses Rechtsgebiet mit der Energieversorgung, dem Energieverbrauch – sowie der Speicherung – Energiegewinnung und dem Energiehandel. Das Ziel des Energierechts ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit. Das Energierecht stellt dabei den Oberbegriff für das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht und das Energiesicherheitsrecht dar.

Fachartikel zum Thema: Energierecht