Berufsbildungsrecht

Berufsbildungsrecht Ausbildung

Als Auszubildender unterfällt man dem Berufsbildungsrecht. Dort finden sich unter anderem Reglungen bezüglich de, Beginn und dem Ende einer Ausbildung, sowie zum Prüfungswesen und der Ausbildungsstätte. So hat jeder Auszubildender am Ende seiner Ausbildung Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch Reglungen über Fälligkeit, Bemessung und Fortzahlung der Vergütung werden im Berufsbildungsrecht festgelegt. Letztlich unterfallen diesem Gesetz auch Arbeitnehmer die eine Umschulung oder Fortbildung in Angriff nehmen.

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