Behindertenrecht

Behindertenrecht

Das Behindertenrecht ist als Teilgebiet des Sozialrechtes im SGB XI geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes kommt das Staatsstrukturprinzip Deutschlands, nämlich der Sozialstaat, besonders zum Ausdruck. Durch die entsprechenden Vorschriften, wird die Stellung der Betroffenen sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich gestärkt. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen und entscheiden sollen. Ein Beispiel dafür ist das "Persönliche Budget".

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