Nachweisgesetz reloaded

RiIi EU Nachweisgesetz
19.07.202236 Mal gelesen
Verweis auf den Arbeitsvertrag möglich oder riskant?

Voraussichtlich zum 1. August 2022 wird die neue Fassung des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft treten und einige Änderungen mit sich bringen (siehe dazu etwa den Beitrag Kurzüberblick: Die Neuregelung des Nachweisgesetzes).

Derzeit wird in der Praxis gelegentlich vorgeschlagen, im - vom Arbeitsvertrag getrennt zu erteilenden - Nachweis zu einzelnen nachzuweisenden Arbeitsbedingungen nur auf den Arbeitsvertrag zu verweisen, ohne diese Arbeitsbedingungen im Nachweis selbst wiederzugeben. Es stellt sich die Frage, ob diese Handlungsempfehlung ggf. risikobehaftet ist.

Fazit:

Der derzeit in der Praxis gelegentlich anzutreffende Voreschlag, in einem - vom Arbeitsvertrag getrennt zu erteilenden - Nachweis zu einzelnen nachzuweisenden Arbeitsbedingungen nur auf den Arbeitsvertrag zu verweisen, ohne diese Arbeitsbedingungen im Nachweis selbst wiederzugeben, ist wohl nur unter gewissen, zu beachtenden Rahmenbedingungen wirksam möglich und ansonsten zumindest risikobehaftet.

Wie so manche Fragen, die durch die Neuregelung des NachwG aufgeworfen werden, ist aber auch die hier behandelte Thematik bisher ungeklärt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann insbes. durch die Rechtsprechung Klarheit geschaffen wird. Bis dahin müssen Arbeitgeber zwischen den Risiken und dem Aufwand einer sicheren Ausgestaltung des Prozesses zur Nachweiserteilung abwägen und sich für eine mehr oder eine weniger risikobehaftete Vorgehensweise entscheiden. 

Mehr dazu im folgenden Beitrag: Nachweisgesetz reloaded: Verweis auf den Arbeitsvertrag möglich oder riskant?