Der Mängelnachweis bei einer Arbeitsteilung

Kündigung von Bausparverträgen
30.09.202030 Mal gelesen
Eine Arbeitsteilung hat viele gute Seiten. Die Arbeit wird nicht nur schneller erledigt, sondern kann auch so aufgeteilt werden, dass jeder das tut, ...

Eine Arbeitsteilung hat viele gute Seiten. Die Arbeit wird nicht nur schneller erledigt, sondern kann auch so aufgeteilt werden, dass jeder das tut, was ihm am besten liegt. Sie kann jedoch auch sehr problematisch werden. Man nehme an, am Gesamtwerk entstehen Mängel, da bei einer Teilung etwas misslingt. Wer ist für die entstehenden Mängel verantwortlich? Wer trägt in einem solchen Fall die Beweislast?

Arbeiten mehrere verschiedene Unternehmer an einer einzigen Verkehrsfläche, bei der Mängel am Gesamtwerk auftreten, so ist es im Nachhinein nicht einfach herauszufinden, auf welche der vielen einzelnen Teilleistungen diese Mängel zurückzuführen sind und welcher der Unternehmer für die Mängel verantwortlich ist. Eindeutig ist dies nur dann, wenn die anderen Teilleistungen frei von Mängeln sind und nicht zu einer Beeinträchtigung der mangelhaften Leistung geführt haben. Ist dies allerdings nicht der Fall, ist der Unternehmer selbst dazu verpflichtet, zu belegen, dass seine eigene Leistung oder die Leistungen der anderen Unternehmer mangelfrei waren. Falls ihm dies nicht gelingt, muss er selbst die Haftung übernehmen.

Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden und sich fragen, auf welche Teilleistung die Mängel zurückzuführen sind, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Zögern Sie nicht uns eine Nachricht zu schreiben oder uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

OLG Nürnberg Az.: 2 U 1623/15

BGH v. 11.03.2020 VII ZR 174/18