Kündigung wegen Corona? Kündigung während Krankheit und Quarantäne

Der Arbeitgeber darf jederzeit und ohne jeden sachlichen Grund vom Arbeitnehmer schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen
20.03.2020243 Mal gelesen
Ich bin in Quarantäne, Kann man mir kündigen?

Hätten wir vor Weihnachten 2019 einen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Kündigung während der Zeit der Quarantäne beschäftigt hätte, wären wir wahrscheinlich für verrückt gehalten worden. Nunmehr ist das Thema traurige Realität

Es ist ein allgemeiner Irrglaube, dass eine Kündigung nicht während der Zeit der Krankheit zugestellt werden kann. 

Dieser Irrglaube kommt nicht von ganz ungefähr. Z.B. unser Nachbarland Schweiz hat tatsächlich Einschränkungen der Kündbarkeit von Mitarbeitern die sich im Krankenstand befinden .

Klar stellend, in Deutschland ist das nicht so. 

Bin ich krank, kann man mir eine Kündigung zustellen. Das bedeutet nicht, dass diese Kündigung auch wirksam ist. 

Gleiches gilt während der Dauer einer behördlich angesetzten Quarantäne. Auch in dieser Zeit kann mir eine Kündigung zugestellt werden. Ausnahmen könnten sich ergeben, wenn ich z.B. nicht in Deutschland, sondern irgendwo im Ausland gestrandet bin, und dort eine Behörde die Quarantäne angeordnet hat. Grundsätzlich bin ich aber auch bei einer Reise dazu verpflichtet, zugangsbereit zu bleiben und den Zugang von empfangsbedürftigen Schriftstücken durch Dritte sicherzustellen. 

Wenn Sie sich ohnehin schon in Quarantäne befinden, oder aktuell erkrankt sind, lassen Sie es bitte nicht zu, dass eine Ihnen zugegangene Kündigung nach Verstreichen der drei Wochen Frist, in der sie eine Kündigungsschutzklage einreichen können, wirksam wird. Sie wären folglich doppelt bestraft.

Die aktuelle Corona-Pandemie schränkt grundsätzlich nicht die Rechte der Arbeitnehmer - und insbesondere das Kündigungsschutzrecht - ein. 

Es ist daher wichtig, dass Sie trotz der ungewöhnlichen Umstände oder gerade wegen dieser Umstände darauf bedacht sind, Ihre Rechte zu wahren.