Neues zur Abfindung: Wenn der Arbeitgeber vor der Auszahlung in Insolvenz geht

Arbeitsrecht Kündigung
13.05.20081804 Mal gelesen
 
Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt und Insolvenz anmelden muss?
 
 
Viele Klagen gegen Kündigungen des Arbeitsverhältnisses enden (spätestens vor Gericht) mit einem Vergleich, indem sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Im Gegenzug akzeptiert die oder der Arbeitnehmer/ -in die Kündigung mehr oder minder zum Kündigungsdatum.
 
 
Wenn dann aber der vereinbarte Abfindungsbetrag nicht gezahlt wird und der Arbeitgeber in Insolvenz geht, hat der Arbeitnehmer ein Problem.
 
 
Zwar kann er versuchen die Abfindung als Forderung im Rahmen des Insolenzverfahrens anzumelden, allerdings in den wenigsten Fällen mit Erfolg, so dass er letztlich nur das Insolvenzausfallgeld erhält, was wiederum an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist.
 
 
Aussichtslos ist es ebenfalls zu versuchen, auf den Arbeitsplatz zurückzukehren, also einen Wiedereinstellungsanspruch geltend zu machen, wenn schon die Abfindung nicht gezahlt wird.
Praktisch bedeutet dies erneut beim zuständigen Arbeitsgericht zu klagen. Diesmal nicht gegen die Kündigung wie im ersten Prozess, sondern auf erneute Einstellung.
 
 
Die Rechtsprechung (Landesarbeitsgericht Köln, Aktenzeichen: - 2 Sa 1254/06 -) lehnt dies aber ab; es gibt keinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Ersatz für die nicht gezahlte Abfindung, wenn der Vergleich wirksam geschlossen wurde.
 
 
Man oder frau mag sich daher damit trösten, dass die Rückkehr in ein insolventes Unternehmen ohnehin nicht unbedingt zukunftsträchtig ist.
 
 
Ulf Linder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
 
 
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