Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen sexuellen Äußerungen, Rechtsanwälte in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) informieren

Arbeitsrecht Kündigung
21.03.2012377 Mal gelesen
Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) wurde die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und die Anfechtung des Arbeitsverhältnisses verhandelt. Deren Anlass waren sexuelle grenzüberschreitende Äußerungen eines Arbeitnehmers.

Nachdem die Arbeitgeberin von den Äußerungen erfuhr, wurde der Arbeitsvertrag mehrfach angefochten. Ferner wurde hilfsweise dem Arbeitnehmer mehrfach eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.Der Arbeitnehmer erhob gegen die fristlose Kündigung und die Anfechtung seines Arbeitsvertrages Klage. Die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei nicht gerechtfertigt.

Die Arbeitgeberin entgegnete dem Vortrag des Arbeitnehmers, dass dieser für die Arbeitstätigkeit charakterlich ungeeignet sei. Durch die Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Jugendlichen habe der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung begründet.

Das LAG wies die Klage des Arbeitnehmers zurück. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam und hat das Arbeitsverhältnis beendet. Zwar sei aus Sicht des LAG eine Anfechtung des Arbeitsvertrages nicht statthaft. Allerdings habe der Arbeitnehmer mit seinen sexuellen Äußerungen seine arbeitsvertragliche Pflicht derart verletzt, dass die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentliche beenden durfte. Eine vorausgehende Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. Eine Interessenabwägung falle zugunsten der Arbeitgeberin aus. Die außerordentliche Kündigung der Arbeitgeberin gegenüber dem Arbeitnehmer war wirksam und hat das Arbeitsverhältnis beendet.

(Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - Nr. 21/12 Urteil vom 08.03.2012 - 5 Sa 684/11; Vorinstanz: ArbG Krefeld, Urteil vom 03.05.2011 - 4 Ca 186/10)

Die obige Entscheidung gibt erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass die richtige rechtliche Bewertung von Kündigungen im konkreten Fall erhebliche Schwierigkeiten und auch Risiken birgt. Die zeigt sich letztlich auch darin, dass genau über diese schwierigen Einzelfragen täglich vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten wird.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bei gegebenem Anlass von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht einschließlich solcher zum erfolgreichen Ausspruch beziehungsweise zur erfolgreichen Abwehr von Kündigungen berät die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr (Ortenaukreis) Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

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