Arbeitsrecht: Kündigung wegen unberechtigter Dateneinsicht, Rechtsanwälte in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) informieren

Arbeitsrecht Kündigung
13.01.2012569 Mal gelesen
Das Landesarbeitsgericht Köln erklärt eine gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochene fristlose Kündigung für zulässig, wenn der als EDV-Administrator angestellte Arbeitnehmer Einsicht in Datenbestände nimmt, die nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehören.

Ein EDV-Administrator hatte vor dem LAG mittels einer Kündigungsschutzklage gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Er  hatte neben seinen Tätigkeiten als EDV-Administrator entgegen der Anweisungen seines Arbeitgebers, E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands des Arbeitgebers eingesehen. Laut dem LAG sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen. Der Arbeitnehmer habe seine Zugangsrechte als EDV-Administrator missbraucht.

Der Arbeitnehmer könne auch nicht geltend machen, dass er neben der Tätigkeit als EDV-Administrator zugleich Innenrevisor war. Generell gehöre es nicht zu den Aufgaben eines Innenrevisors die E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seines Arbeitgebers zu kontrollieren. Eine innerbetriebliche Richtlinie des Arbeitgebers im vorliegenden Fall rufe eine solche Legitimation zur Kontrolle ebenfalls nicht hervor.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2011 - 4 Sa 1257/09)

Die obige Entscheidung gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die richtige rechtliche Bewertung von Kündigungen im konkreten Fall erhebliche Schwierigkeiten und auch Risiken birgt. Die zeigt sich letztlich auch darin, dass genau über die schwierigen Einzelfragen täglich vor deutschen Arbeitsgerichten gestritten wird.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bei gegebenem Anlass von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht einschließlich solcher zum erfolgreichen Ausspruch beziehungsweise zur erfolgreichen Abwehr von Kündigungen berät die Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr (Ortenaukreis) Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich.

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