Arbeitsförderungsrecht

Arbeitsförderungsrecht Arbeitsförderungsgesetz

Das Arbeitsförderungsrecht findet sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) wieder. Es regelt unter anderem die Arbeitslosenversicherung. In den Jahren 2003- 2006 erfuhr es eine grundlegende Reformierung, welche unter dem Schlagwort „Hartz I-IV“ bekannt ist. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Bundesagentur für Arbeit finden sich im Arbeitsförderungsrecht entsprechende Reglungen. Für einen juristischen Laien ist der Umgang mit dem Sozialgesetzbuch jedoch ein mühseliges Unterfangen. Dies für dazu, dass die meisten Berechtigten mangels Kenntnis auf die ihnen grundsätzlich zustehenden Ansprüche und Leistungen verzichten.

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