Immer mehr Betroffene berichten über Erfahrungen mit der angeblichen Trading-App „LAM INT“, die in Verbindung mit der WhatsApp-Gruppe „Bösenfrühbericht VIP“ beworben wird. Zentrale Figur sei dort eine angebliche Assistentin namens „Emily LAM“, die Anleger aktiv zu Investitionen animiert und hohe Renditen in Aussicht stellt. Inzwischen häufen sich jedoch Fälle, in denen Auszahlungen nicht erfolgen, obwohl Kontostände auf der App vermeintlich im Plus stehen.
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LAM INT (App) - Ablauf aus Sicht eines betroffenen Anlegers
Die Vorgehensweise, die geschildert wird, ähnelt bekannten Mustern internationaler Trading-Betrugsnetzwerke:
- Einstieg über eine vermeintlich exklusive WhatsApp-Gruppe („Bösenfrühbericht VIP“)
- persönliche Betreuung durch angebliche Assistentin Emily LAM
- Kontoeröffnung in der App LAM INT und erste Einzahlungen
- sichtbare Gewinne im Dashboard – jedoch keine Auszahlung möglich
- immer neue Forderungen und zusätzliche Zahlungspflichten
Anlegern wird suggeriert, dass ihr Kapital wächst und bald auszahlbar sei, doch sobald Geld zurückgeführt werden soll, treten angeblich technische oder regulatorische Hürden auf. Typisch ist, dass angeblich nur noch ein weiterer Schritt fehle, damit die Auszahlung gelingt – und dieser Schritt koste erneut Geld.
LAM INT (App) - Typische Gründe, die Betroffene genannt bekommen
Service-/Bearbeitungsgebühr
angebliche Freischaltungskosten für Abhebungen – existieren bei seriösen Brokern nicht in dieser Form
Kapitalertragsteuer vor Auszahlung
Steuern werden niemals privat an Broker überwiesen, sondern automatisch abgeführt
Verifizierungs- oder Aktivierungsbetrag
häufig genutztes Druckmittel, um weitere Zahlungen zu erzwingen
„Letzte Sicherheitseinzahlung“
wirkungsvolles Lockmittel, da suggeriert wird, danach sei alles erledigt
Wenn eine Plattform wie LAM INT wiederholt neue Gründe nennt und Auszahlungen verschiebt, entspricht dies einem bekannten Warnschema. Je länger Anleger zahlen, desto höher sind die Verluste – ein tatsächlicher Kapitalrückfluss erfolgt in solchen Fällen nahezu nie.
LAM INT (App) - Rechtliche Einschätzung und Risiken
Wer Finanz- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Fehlt diese, ist das Geschäftsmodell regelmäßig illegal. Zudem gilt:
- Vorab-Steuern oder „Freischaltgebühren“ existieren rechtlich nicht
- Plattform-Gewinne können frei manipulierbare Zahlen sein
- Auszahlungsverzögerungen sind ein zentrales Betrugsindikator
- Persönliche Betreuung durch angebliche „Assistenten“ ist typisch für Social-Engineering-Modelle
Besonders die Nutzung geschlossener WhatsApp-Gruppen dient dazu, Vertrauen aufzubauen und Anleger emotional zu binden. So entsteht eine Schein-Community, in der andere Mitglieder Gewinne vortäuschen, um weitere Investitionen zu provozieren.
LAM INT (App) - Was Betroffene jetzt tun sollten
- Keine weiteren Zahlungen leisten – auch keine „letzten Gebühren“
- Beweise sichern (Chatverlauf, Überweisungsbelege, Screenshots, Links, Domains, Kontodaten)
- Rechtliche Schritte erwägen
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