Sharewood down? Die Staatsanwaltschaft Zürich III ermittelt!

Gute Aussichten!
24.09.2021190 Mal gelesen
"Diese Website wurde durch die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gesperrt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei Zürich"

Heute Morgen wurden wir darauf aufmerksam, dass zwischenzeitlich die Webseite von Sharewood AG Switzerland gesperrt wurde.

Die Zitierte Nachricht:"Diese Website wurde durch die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gesperrt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei Zürich"

erhalten Sie aktuell, wenn Sie die Website der Sharewood AG aufrufen.

Wir vertreten die Interessen mehrerer Anleger und möchten im Interesse dieser mehr über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erfahren.

Zu diesem Zweck haben wir bereits unter der E-Mail: sharewood@kapo.zh.ch  Kontakt mit der Behörde aufgenommen.

Einen ersten Bericht, der von Ermittlungen wegen Betruges gegen unmittelbar Beteiligte der Sharewood AG spricht, finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.diebewertung.de/sharewood-switzerland-ag-der-naechste-grosse-betrugsskandal/

Zuletzt hatten eine Vielzahl von Gerichten, so z.B. auch das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 06.10.2020, AZ 2 O 175/20, zu Gunsten der Anleger entschieden, dass diese auch heute noch Ihre auf den Abschluss des jeweiligen "Baumkaufvertrages" gerichtete Willenserklärung widerrufen können. Das Landgericht Berlin wiederholte seine verbrauchsgünstige Entscheidung in dem von uns erstrittenen Urteil, über das wir bereits unter: https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2021/07/30/lg-berlin-sharewood-ag-muss-zurueckzahlen/ berichteten.

Wenn Sie mehr über Ihre Anlage bei der Sharewood AG erfahren möchten und die Möglichkeiten, juristische Mittel auszuschöpfen, um Ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten, sprechen Sie uns gerne an.