MCE 04 Sternenflotte IC 3 Rückforderung Ausschüttungen? Rechtslage

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07.06.2021290 Mal gelesen
Ausschüttungsrückforderungen „MCE 04 Sternenflotte IC 3“

Kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Fachanwaltskanzlei

Die auf die Abwehr von Rückgriffsforderungen spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser erreichen erste Rückfragen betroffener Anleger des MCE Schiffsfonds 04, konkret "MCE 04 Sternenflotte IC 3".

Wie bei anderen schiefgegangenen Schiffsfondsbeteiligungen fordert in diesem Fall aktuell der bestellte Insolvenzverwalter von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen teilweise zurück.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 16 Jahre Berufserfahrung, ist auch in diesem Fall der Auffassung, dass man sich gegen die Rückforderungen wehren sollte.

Nach seiner Auffassung sind auch diese Rückforderungen nicht gerechtfertigt.

Bei der MCE Fonds 04 Sternenflotte handelt es sich um eine Blind-Pool-Konzeption. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (Juli 2009) beinhaltet das Portfolio Beteiligungen an 68 unterschiedlichen Schiffen.

BGH-Rechtsprechung auf Seiten der Anleger

 

Geschädigte Anleger stehen nicht chancenlos dar. Insoweit hat der BGH die Rechte dieser Anlegergruppe deutlich und massiv gestärkt.

Die Anleger können sich hier unter anderem auf eine Entscheidung des BGH vom 21.07.2020 beziehen (Az. II ZR 175/19).

Dort stellt der BGH klar, dass bei einem geschlossenen Fonds die ausbezahlten Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden können, wenn die Insolvenzmasse nicht zur Befriedigung der von der Haftung umfassten Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft und zur Deckung von Kosten, die aufgrund des Insolvenzverfahrens auftreten, ausreicht. In dem dort entschiedenen Fall sah der BGH das so, dass der dortige Insolvenzverwalter nicht hinreichend darlegen konnte, dass die bereits erhaltenen Zahlungen nicht zur Kostendeckung ausreichen. Die Erforderlichkeit weiterer Zahlungen durch die Anleger war nach Auffassung des Bundesgerichtshofes daher nicht ersichtlich.

In Anspruch genommenen Zeichnern geschlossener Fonds bieten sich durch die BGH Entscheidung dadurch gute Chancen, sich im Falle einer gegen sie erhobenen Rückzahlungsforderung von Ausschüttungen mit Aussicht auf Erfolg  zur Wehr zu setzen.

Auch Erben bzw. Erbengemeinschaften profitieren von BGH Entscheidung

Unsere Empfehlung für Betroffene: Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht prüfen lassen!

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit über 16 Jahren. Wir haben  größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen.

Interessierte Anleger können für eine erste Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, mit der Anwaltskanzlei Eser aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.