UDI - Gruppe, neueste Entwicklungen und Sachlage

Anwalt Bankrecht
10.05.2021151 Mal gelesen
Fachanwaltskanzlei Eser informiert kostenlos über Handlungsmöglichkeiten

Eser Rechtsanwälte berichteten bereits über den Insolvenzantrag der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei, 16 Jahre Erfahrung, erhält aus dem gesamten Bundesgebiet täglich dutzende Anrufe besorgter Anleger. Diese fragen nach den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Vor allem auch weil die U Prevent 20 GmbH nun allen betroffenen Anlegern ein Angebot unterbreitet, um dieses Szenario für die anderen Festzinsanlagen der UDI-Gruppe zu vermeiden.

Für die betroffenen Anleger sind dies natürlich keine guten Nachrichten, da schlimmstenfalls ein Totalverlust droht, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits Dutzende Anleger bundesweit vertritt.

Dies hat mehr oder weniger nun der UDI-Chef Rainer Langnickel im Rahmen eines Interviews, Investmentcheck vom 07.05.2021, offen erklärt, so wörtlich:

"Aber jetzt zu Ihrer Frage: Wenn keine ausreichenden Zustimmungen erteilt werden, sind Insolvenzanträge unvermeidbar".

Hier geht es zum Artikel:

https://www.investmentcheck.de/news/5870/wir-muessen-mit-der-bafin-entscheidung-umgehen

Was sollen betroffenen Anleger tun?

Vor dem Hintergrund der drohenden Verluste, sollten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser die Anleger in Ruhe und ohne Zeitdruck von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über rechtliche Handlungsmöglichkeiten eingehend beraten und informieren lassen.

Anleger sollten vor allem prüfen lassen, ob mit der Abtretungserklärung auch nicht die Abgabe sämtlicher Ansprüche verbunden ist, etwa potentieller Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Berater.

Welche Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Anleger bestehen, ist dann individuell abzuklären.

Insoweit sollten weitere Ansprüche geprüft werden, z.B. Schadensersatzansprüche.

Es können wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung grundsätzlich auch Schadenersatzansprüche in Betracht kommen, sowohl gegen Vermittler und Berater als auch gegenüber Initiatoren und Prospektverantwortlichen.

Die Frage, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung bestehen, kann immer nur anhand der Einzelfallumstände (Einzelfall) beantwortet werden.

kostenlose Erstinformation

Interessierte Anleger können für eine erste unverbindliche Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, 0711 217 235-0, mit der Anwaltskanzlei Eser aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

 www.eser-law.de

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.

Für rechtsschutzversicherte Anleger bieten wir als besonderen Service, die Einholung einer Kostenschutzzusage bei der Rechtsschutzversicherung, an.