Aktuelle Rechtslage Engel & Völkers Resorts GmbH, Soforthilfe!

RA Eser
03.05.2021264 Mal gelesen
Engel & Völkers Resorts GmbH Rechte bzw. Forest Lakes Country Club prüfen und sichern lassen

Fachanwalt Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert, bundesweite Vertretung

Bereits am 09.02.2021 berichtete das Handelsblatt ausführlich über einen millionenschweren Anlegerskandal im Zusammenhang mit einem ehemaligen Lizenzunternehmen der Maklerfirma Engel & Völkers, konkret der Engel & Völkers Resorts GmbH.

Ab einer Investitionssumme von 10.000 Euro konnten sich Anleger an einem Grundstücksgeschäft in Kanada beteiligen. Nach vier Jahren bekämen sie ihre Investitionssumme plus Rendite von sechs Prozent ausgezahlt, schrieb das Fondshaus in Verkaufsbroschüren.

Anleger konnten sich direkt oder über Dachfonds an dem Projekt Forest Lakes Country Club beteiligen.

Versprochen wurden traumhafte Renditen und Immobilieneigentum in Kanada. Der Vertrieb startete im Jahr 2011. Das geplante Luxusresort blieb bisher leider nur ein Luftschloss. Das Geld der Investoren wohl verloren.

Erste geschädigte Anleger melden sich bei Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Stuttgart, um Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.

Der kanadische Bauträger Terra Firma Development Corporation ist "pleite", im September 2020 wurde bereits ein Insolvenzantrag eingereicht. Die Gesellschaft Engel & Völkers Resorts GmbH selbst befindet sich sogar seit Anfang 2018 in Liquidation.

Anlegerkapital in Höhe von umgerechnet 100 Million EUR sollen verloren sein. Das geht aus dem Insolvenzbericht des kanadischen Insolvenzverwalters MNP hervor, aus dem der Handelsblatt zitiert.

Erste geschädigte Anleger melden sich bei Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Stuttgart, um Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.

Engel & Völkers Resorts GmbH nur Lizenznehmer?

Engel & Völkers selbst teilt dem Handelsblatt gegenüber mit, dass es die fraglichen "Kapitalanlageprodukte" weder konzipiert noch vertrieben hat, vielmehr die Engel & Völkers Resorts GmbH rechtlich und wirtschaftlich selbstständig als Lizenznehmerin tätig war. Die Engel & Völkers Resorts GmbH sei auch sonst keine Tochtergesellschaft der Engel & Völkers AG gewesen.

Die von Rechtsanwalt Eser gehörten Anleger berichten jedenfalls, dass sie keine positive Kenntnis davon hatten, dass es sich bei der Engel & Völkers Resorts GmbH lediglich um einen Lizenznehmer gehandelt hat.

Für diese Sichtweise spricht unter anderem, wie der Handelsblatt berichtet, dass die Engel & Völkers Resorts GmbH unter der E-Mail-Adresse "@engelvoelkers.com" zu erreichen gewesen war und auch in der damaligen Firmenzentrale an der Stadthausbrücke 5 in Hamburg saßen.

Was sollen betroffenen Anleger tun?

Vor dem Hintergrund des mutmaßlich eingetretenen Totalverlustes, sollten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser die Anleger schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und informieren lassen.

Insoweit können wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung grds. Schadenersatzansprüche in Betracht kommen, sowohl gegen Vermittler und Berater als auch gegenüber Initiatoren und Prospektverantwortlichen.

Daher ist es auch grundsätzlich denkbar neben Engel & Völkers Resorts GmbH auch die Engel & Völkers AG zu verklagen. Eine mögliche Anspruchsgrundlage wäre die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens.

Interessierte Anleger können für eine erste Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, mit der Anwaltskanzlei Eser aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

 

www.eser-law.de

 

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 16 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.