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Die Entscheidung des EuGH Rechtssache C-693/18 betrifft nach Auffassung des Stuttgarter Rechtsanwaltes Eser nicht nur die dort beklagte VW AG sondern die gesamte deutsche Automobilindustrie, also z.B auch die Daimler AG.
Entscheidung betrifft alle deutsche Autohersteller, neues Dieselgate für die deutsche Autobranche?
Ein Hersteller darf nach diesem bahnbrechenden Urteil des EuGH nämlich keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht heute. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser ist diese Entscheidung des EuGH auf sämtliche Systeme der sog. Abgasrückführung z.B. auch auf das sog. "Thermofenster", welches z.B. auch die Daimler AG eingebaut hat, übertragbar.
Eine BGH-Entscheidung zu einem Daimler-Fall wurde zwar kürzlich durch Rücknahme der Revision hierzu verhindert.
Rechtsanwalt Eser geht aber gleichwohl davon aus, dass alle deutschen Hersteller die ein solche Abschalteinrichtung, also auch das sog. Thermofenster, eingebaut haben, nun schadensersatzpflichtig sein dürften.
Nach Auffassung der EuGH-Generalanwältin Sharpston nämlich haben die Automobilhersteller nach der Verordnung Nr. 715/2007 dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten und nicht nur auf dem Prüfstand.
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