ADCADA Investments AG PCC: Meldung der FMA Österreich

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22.05.202028 Mal gelesen
Die ADCADA Investments AG PCC aus Liechtenstein soll einer Meldepflicht bezüglich der "ADCADA.healthcare Anleihe 2020" in Österreich nicht nachgekommen sein.

Aus Österreich von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kommt nach einer bereits am Vormittag des 20.05.2020 erfolgten Mitteilung der Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten hier, und der später am gleichen Tage als "Warnung" deklarierten Meldung der Liechteinsteiner Finanzmarktaufsicht (FMA), AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten hier,  eine als"Investorenwarnung" deklarierte Meldung zu der Gesellschaft ADCADA Investments AG PCC, Ruggel, Liechtenstein. Diese teilte nun am 22.05.2020 mit, dass nach der Rechtsansicht der österreichischen FMA die ADCADA Investments AG PCC eine Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen "ADCADA.healthcare Anleihe 2020" nicht nachgekommen sei. 

Nach der Beschreibung auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht werden "Investorenwarnungen" wie folgt beschrieben: "Zum Schutz der Anleger veröffentlicht die FMA Warnmeldungen vor Unternehmen, die unerlaubt am Finanzmarkt tätig sind."

Anlegervertrauen und Anlegerhilfe bei Fragen

Im Vertrauen auf eine rechtssicher ausgegebene Anleihe dürften Anleger hier auch durch die vielen positiven Unternehmensnachrichten in Bezug auf die ADCADA Unternehmensgruppe in Ihrer Anlageentscheidung bestärkt gewesen sein. Insbesondere das für sich genommen sehr lobenswerte und engagierte Auftreten der ADCADA Unternehmensgruppe sowie die Geschäftstätigkeit der ADCADA.healthcare GmbH im Bereich der Produktion von dringend benötigten Mund-Nasen-Schutzmasken hat für Vertrauen bei Anlegern gesorgt. Mit der Investition in die Anleihe bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibung "ADCADA.healthcare Anleihe 2020"  wollen Anleger nicht nur eine Rendite erzielen, sondern auch etwas Positives bewirken. 

Anleger, die nun verunsichert sind, sollten in Bezug auf mögliche Ansprüche und Handlungsoptionen dringend Rechtsrat einholen, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. "Derzeit melden sich bei uns Anleger, die bei der ADCADA Unternehmensgruppe investiert haben und sich fragen, ob und wie getätigte Investitionen gefährdet sein könnten

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.