Schadensersatzklage gegen SW Probata GmbH und Berater wegen DOGSA

Anlegerrecht Investor
27.09.2019487 Mal gelesen
Schadensersatzklage wegen Falschberatung gegen Beraterfirma als auch gegen den Anlageberater persönlich eingereicht

Deutsche Oel & Gas DOGSA bzw. ECI Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds

Kostenlose Erstberatung, drohende Verjährung beachten

Die rechtliche Aufarbeitung einer Vielzahl von fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aus dem Hause Deutsche Öl und Gas geht weiter.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hat wegen der Vermittlung von Deutsche Öl und Gas Aktien nun auch die Vermittlerfirma  SW Probata GmbH als auch den Anlageberater persönlich auf Schadenersatz verklagt.

Die Klage wurde vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht.

Insoweit werden bundesweit verschiedene Vermittler und Berater wegen einer Vielzahl von verschiedenen vermittelten Kapitalanlagen aus dem Haus der Deutsche Öl und Gas, z.B. unternehmerische Beteiligungen,  Namensschuldverschreibungen, Aktien, Inhaber-Teilschuldverschreibungen, auf Rückabwicklung und Schadensersatz gerichtlich und außergerichtlich in Anspruch genommen.

In der nun vor dem Landgericht Stuttgart eingereichten Klage werden sowohl die SW Probata GmbH als auch der Anlageberater persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Die klagende Eheleute werfen beiden bewusste fehlerhafte Aufklärung und Beratung vor.

Nach der Rechtsprechung des BGH entsteht mit einem Anlageberater immer stillschweigend und auch in der Regel kostenfrei ein sogenannter Beratungsvertrag. Der Beratungsvertrag verpflichtet den Berater zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung und Beratung über sämtliche Risiken und produktspezifische Besonderheiten als auch Nachteile.

Der Anlageberater muss sowohl anleger- als auch objektgerecht beraten.

Er muss die Kenntnisse und Erfahrungen mit Kapitalanlagen vor allem aber auch die Risikobereitschaft seiner Kunden kennen und ein geeignetes Produkt vermitteln.

Eine Eigenhaftung des Anlageberaters, sofern er als Vertreter für eine Firma aufgetreten ist, kommt immer dann in Betracht, wenn er vorsätzlich falsch aufklärt und berät als auch wenn er so genanntes besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser bestehen, abhängig vom Einzelfall, durchaus sehr gute Chancen Schadensersatz zu erhalten.

Wichtig sind aber die Einzelfallumstände und eine gründliche Bewertung und Prüfung der Rechtslage.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten Anleger möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung und Prospekthaftung von einem spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Im Falle eines Beratungsfehlers wird die Kapitalanlage zu 100 % rückabgewickelt werden. Dadurch müssen die Anlieger nicht bis zum Laufzeitende abwarten und vermeiden dadurch auch das Problem der Verjährung.

Fragebogen und kostenlose Erstberatung

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei Eser Rechtsanwälte aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei unter www.eser-law.de abgerufen werden.

Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.