Vorsicht vor unseriösen Angeboten beim Kauf von Aktien

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
24.06.201928 Mal gelesen
Augen auf beim Aktienkauf – die Verbraucherzentrale Hessen warnt derzeit vor Aktienangeboten unseriöser Anbieter. Statt einer ordentlichen Rendite ist das Geld der Anleger anschließend weg.

Nach Angaben der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen machen sich die Betrüger dabei den guten Namen von bekannten Firmen zu Nutze. Sie bieten den ahnungslosen  Verbrauchern Aktien seriöser Unternehmen an. "Die Namen der bekannten Unternehmen sollen Vertrauen bei den Verbrauchern schaffen. Aktien so bekannter Konzerne scheinen eine seriöse Geldanlage zu sein. Tatsächlich wollen die Betrüger die Verbraucher damit nur locken. Sie haben diese Wertpapiere überhaupt nicht im Angebot und wenn das Geld der Verbraucher erstmal auf den Konten der vermeintlichen Händler eingegangen ist, hören die Verbraucher nie wieder was von ihnen und ihr Geld ist auf einem Konto - meistens im Ausland - verschwunden", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Ein gängiges Muster sei, dass die Gelder zunächst Geld auf ein Konto überweisen sollen, mit dem die vermeintlichen Anbieter ein Aktiendepot eröffnen und die gewünschten Aktien kaufen wollen, berichtet die Verbraucherzentrale Hessen weiter. Allerdings tauchen die Aktien nie im Depot auf und von den vermeintlichen Anbietern ist nichts mehr zu hören, sobald das Geld auf ihrem Konto eingegangen ist. Eine Kontaktaufnahme ist nicht möglich, das Geld der Anleger ist verschwunden.

Zu den Angeboten der vermeintlichen Händler gehören auch Kryptowährungen, binäre Optionen oder Fremdwährungen. "In der Regel handelt es sich dabei um riskante Finanzprodukte, die für einen unerfahrenen Anleger nicht geeignet sind, da hohe Verluste möglich sind", sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Für die Anleger sei es daher wichtig, die Seriosität des Anbieters zu prüfen. "Ein seriöser Anbieter ruft nicht einfach unaufgefordert  bei den Verbrauchern an", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auch die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor solchen Werbeanrufen.

Kommt die Vorsicht zu spät und die Verbraucher haben sich bereits auf unseriöse Anbieter eingelassen, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um das Geld zurückzubekommen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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