Insolvenzverwalter klagt gegen Anleger der CSA 4, CSA 5 und Deleton

Anlegerrecht Investor
18.01.2019 332 Mal gelesen
Anleger denen eine Klage zugestellt wird sollten sich nicht ungeprüft den geltend gemachten Forderungen ergeben.

Am 01. Juli 2015 eröffnete das Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)

und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) das Insolvenzverfahren

wegen Zahlungsunfähigkeit.

Bereits am 01. Juni 2015 wurde über das Vermögen der CSA Verwaltungs GmbH (Az.: IN 54/15) und mit Beschluss vom 29. Juni 2015 über das Vermögen der Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15) jeweils wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.

Nunmehr klagt der Insolvenzverwalter, Dr. Markus Schädler, über die Kanzlei Bendel und Partner landauf und landab den Anlegern zugewiesene Verluste, oft in fünfstelliger Höhe, ein.

Anleger, die ohnehin bereits einen Großteil ihrer Anlage verloren haben, sollten sich nicht wehrlos diesen Klagen ergeben. In vielen Fällen ist eine Gegenwehr mit guten Erfolgsaussichten möglich.

Zum einen kann es sein, was auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen ist, dass die Forderung, die der Insolvenzverwalter geltend macht, bereits verjährt ist.

Zum anderen ergab die Überprüfung der damals verwandten Verträge, dass in einigen Fällen der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist. Ohne wirksamen Vertrag ist der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Anspruch nicht durchsetzbar.

Wird Ihnen eine Klage zugestellt, muss sich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gegen den Anspruch verteidigt werden. Sie sollten dann nicht zögern, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Aufgrund der bereits von uns vertretenen Verfahren bieten wir Ihnen gerne eine kostengünstige Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten an.