P&R Container – Hoffnungsschimmer für geschädigte Anleger

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
19.11.201866 Mal gelesen
Gute Nachricht für die geschädigten P&R-Anleger: Wie die Insolvenzverwaltung am 15. November mitteilte, hat sie nun direkten Zugriff auf die nicht insolvente P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz.

Die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. hat ihren Geschäftsbetrieb auch nach den Insolvenzen der deutschen P&R-Gesellschaften uneingeschränkt fortgeführt. Sie ist im Insolvenzverfahren für die geschädigten Anleger von großer Bedeutung, weil sie für die Vermietung der Container zuständig ist und weiterhin Einnahmen generiert. Auf diese Einnahmen hatte die Insolvenzverwaltung bisher keinen Zugriff, was sich nun geändert hat. Nach Angaben des Insolvenzverwalters gehören die Anteile an der Schweizer Gesellschaft nun den deutschen Verwaltungsgesellschaften. Auf Grundlage einer Verpfändung nach Schweizer Recht seien die Anteile im Wege des sog. "Selbsteintritts" auf die deutschen Gesellschaften bzw. die Insolvenzverwaltung übertragen worden. Gleichzeitig wurde der P&R-Firmengründer aus dem Verwaltungsrat entlassen.

Die Einnahmen aus der Schweizer P&R-Gesellschaft sollen nun den Gläubigern der insolventen deutschen Gesellschaften zu Gute kommen. Einnahmen sollen einerseits durch die Weitervermietung und andererseits durch den Verkauf der Container erzielt werden. Wie viel Geld aus diesen Maßnahmen an die geschädigten Anleger fließen kann, ist allerdings noch völlig unklar. Ziel sei es aber, dass 2020 eine erste Zahlung an die Gläubiger fließen kann. Allerdings wurden die ersten Prüfungstermine inzwischen auf Ende Mai 2019 vertagt.

"Für die Anleger ist diese Entwicklung positiv. Dennoch müssen sie weiterhin mit hohen finanziellen Verlusten im Insolvenzverfahren rechnen, da die Insolvenzmasse kaum ausreichen wird, um die Ansprüche der Gläubiger vollauf zu bedienen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um die finanziellen Verluste so gering wie möglich zu halten, können die Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

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