Dachfonds Deutsche Schifffahrt GmbH & Co. DDS 09 KG , drohende Verjährung beachten!

Anlegerrecht Investor
13.08.2018114 Mal gelesen
DDS 09 kostenfreie Erstbewertung durch Fachanwalt

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler prüfen lassen, Verjährungsfrist dringend beachten

Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung und der eingetretenen Verluste haben Eser Rechtsanwälte bereits bundesweit eine Vielzahl von Anlegern des Dachfonds Deutsche Schifffahrt GmbH & Co DDS 09 KG sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich gegen verschiedene Vermittler und Berater sowie Prospektverantwortliche vertreten.

Die falsch beratenen Anleger haben keinerlei Ausschüttungen erhalten. Nun droht ein Totalverlust.

Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit wurden bereits vielfach erledigende Vergleiche, mit einem für die Anleger guten Ergebnis, abgeschlossen.

tagegenau zu berechnende Verjährungsfrist, ab Beitritt 10 Jahre

Da die Verjährungsfrist abzulaufen droht, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater und Vermitter bzw. die beratende Bank oder Sparkasse oft die einzige Möglichkeit, noch das investierte Geld zurückzuerhalten.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt daher, dass Anleger des DDS 09 auf jeden Fall derartige Ansprüche prüfen und ggf. rechtliche Schritte einleiten sollten.

Die allermeisten Anleger haben nämlich unterjährig im Jahre 2008 ihre Beteiligungen erworben, so dass diese dringend das Datum des Beitrittes überprüfen und kontrollieren müssen.

Ab Beitritt gilt nämlich tagegenau eine Zehnjahresfrist, so dass Ansprüche die am 13.08.2008 erworben worden sind, mit Ablauf des heutigen Tages verjähren würden.

All diejenigen Anleger die noch Ende August und später ihre Beteiligungen erworben haben, müssen sich also dringend überlegen, ob sie verjährungsunterbrechende Maßnahmen, wie die Einreichung und Zustellung einer Klage, ergreifen möchten.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist sind keinerlei Ansprüche mehr durchsetzbar. Es handelt sich um eine absolute Höchstverjährungsfrist.

Die geschädigten Anleger sollten Schadensersatzansprüche sowohl gegen Vermittler und Berater als auch gegen Prospektverantwortliche wie Gründungsgesellschafter prüfen und gegebenenfalls zeitnah durchsetzen lassen.

Was können betroffene DDS-09-Anleger jetzt tun?

Interessierte Anleger können für eine erste Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, mit der Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.