Schufa Recht: FraudPool – Datensammlung transparent bis gläsern

20.11.2017 207 Mal gelesen
Was ist die Schufa-FraudPool? Welche Daten werden in der Schufa-FraudPool gesammelt, verarbeitet und ausgetauscht?

Schufa-FraudPool eine zentrale Datenbank, zum gegenseitigen Austausch von Seriositätsinformationen - Wie entsteht ein FraudPool Eintrag?
Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin meldete sich ein Verbraucher, der mitteilte, er habe eine Nachricht der Schufa Holding AG erhalten, dass diese zu seiner Person Informationen im Schufa-FrauPool gespeichert habe.

Schufa Datenbestand: Bonitätsinformation - Seriositätsinformation

Der Schufa-FraudPool ist nach eigenen Angaben der Schufa neben dem Schufa-Datenbestand, der Bonitätsinformationen enthält eine zentrale Datenbank auf Gegenseitigkeit zum Austausch von Seriositätsinformationen. Hierzu gehören nach Angaben der Schufa in deren Informationsschreiben, Hinweise zu zweifelhaften und ungewöhnlichen Sachverhalten, die ausgetauscht werden können, um betrügerische Handlungen abzuwehren.

Diese Informationen werden zur Verfügung gestellt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Empfänger diese zur Beurteilung eines Sachverhalts benötigt.

Was ist der Schufa-FraudPool?

Die Teilnehmer am Schufa-FraudPool sind nach Angaben der Schufa Unternehmen der Kreditwirtschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Insbesondere handelt es sich bei den teilnehmenden Unternehmen nach Angaben im Informationsschreiben um:

Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Kreditkartengesellschaften

Leasinggesellschaften

Der betroffene Verbraucher will nun über die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten nehmen.

"Zudem wird es interessant sein, zu erfahren, wie sich die Eintragung im FraudPool der Schufa Holding AG bei dem Betroffenen begründet und wie die Schufa die Einführung dieses zusätzlichen Informationssystems begründet, da der Datenspeicherung und -verarbeitung durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enge Grenzen gesetzt sind", erläutert Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann.

Betroffene Verbraucher, die eine Mitteilung erhalten, dass sie im sog. FraudPool der Schufa geführt werden, sollten sich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG bei der Schufa Holding AG kostenlos anfordern. Mit dem Sachverhalt können Betroffene sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.