Widerruf eines Darlehens verbunden mit einer Kapitallebensversicherung und einer Rentenversicherung

Anlegerrecht Investor
10.05.2017 24 Mal gelesen
Widerruf des Darlehens verbunden mit Versicherungen hat bei einem verbundenen Geschäft die Folge der gesamten Rückabwicklung der Verträge.

Oft bieten Banken ein Darlehen an, um eine Versicherung zu finanzieren. Wenn hier ein verbundenes Geschäft vorliegt, d.h. das Darlehen diente zur Finanzierung der Versicherung, dann löst ein Widerruf zum Darlehen nicht nur die Rückabwicklung des Darlehens aus.

Hierzu gibt es ein neuerliches Urteil vom Landgericht Stuttgart vom 24.3.17 gegen die Landesbank Baden-Württemberg.

Das Landgericht hat ein Verbundgeschäft gesehen und dementsprechend geurteilt.

Konkret wurde ein Fremdwährungsdarlehen zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung inklusive einer Rentenversicherung angeboten. Die Rente wurde von der bekannten Schneegruppe angeboten.

Solche Kombinationen von Verträgen wurden nicht nur von der Schneegruppe angepriesen und vermittelt.

Konkret wurde ein Darlehen aufgenommen zur Bezahlung einer Kapitallebensversicherung. Weiter der Abschuss einer Rentenversicherung, deren regelmäßigen Rentenzahlungen zur Bezahlung der Zinsen aus dem Darlehen dienen sollte.

Ist das Darllehen bezahlt so sollte die Rentenversicherung und konkret die Rente der Altersvorsorge dienen.

Der Widerruf des Darlehens konnte erklärt werden, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Widerrufsfrist deshalb nicht zu laufen begann.

Im konkreten Fall war natürlich insbesondere das sogenannte verbundene Geschäft streitig. Hierfür gab es jedoch klare Umstände, die für ein verbundenes Geschäft sprachen.

Durch den Widerruf des Darlehens mussten auch die Versicherungen wegen dem Verbundgeschäft rückabgewickelt werden, was zu einem hohen finanziellen Vorteil führte.

Wie erwähnt gibt es solche Kombinationsmodelle nicht nur von der Schneegruppe. Solche Kombinationen wurden Verbrauchern, sehr oft angeboten, da solche Modelle auf den ersten Blick sehr vorteilhaft aussahen. Aber schon eine negative Entwicklung des Wechselkurses -hier konkret der Schweizer Franken- kann das Modell in der Realität zum Desaster führen und das aufgrund der Risiken keinesfalls für ein konservatives und stabiles Altersvorsorgeprodukt geeinigt ist.

Unabhängig von einer Falschberatung hat ein solcher Widerruf wesentliche Vorteile. Bei einer Falschberatung muss immer die Verjährung beachtet werden. Bei einem Widerruf gibt es keine Verjährungsfrist sondern allenfalls eine Verwirkung, die im Normalfall erst nach einem langen Zeitraum eingreifen könnte.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.