Rickmers-Anleihe oder die Wahl des kleineren Übels

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08.05.2017241 Mal gelesen
Die Anleger der Rickmers-Anleihe werden vor die Wahl des kleineren Übels gestellt.

Entweder sie stimmen für ein vorgelegtes Sanierungskonzept und würden damit voraussichtlich hohe finanzielle Verluste in Kauf nehmen oder es droht die Insolvenz. Dann würden die Verluste vermutlich noch höher ausfallen.

Bis zum 10. Mai können die Anleger in einer Abstimmung ohne Versammlung noch entscheiden. Sollte die erste Abstimmung nicht beschlussfähig sein, wird das Konzept in einer zweiten Versammlung erneut zur Wahl gestellt. Dann reichen schon 25 Prozent des Kapitals, um eine Entscheidung herbeizuführen. "Ob am Ende das Sanierungskonzept abgesegnet wird oder nicht: Die Anleger werden zu den großen Verlierern gehören, wenn sie nicht auch andere rechtliche Schritte einleiten, um ihre Verluste anzuwenden", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT.

Rund 275 Millionen Euro haben die Anleger in die 2013 emittierte Rickmers-Anleihe investiert. Dafür sollten sie jährliche Zinsen in Höhe von 8,875 Prozent erhalten und im Juni 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Daraus wird jedoch nichts werden. Wohl auch durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe gewaltig in Schieflage geraten. Die Rettung soll nun durch das Sanierungskonzept gelingen, das allen Gläubiger-Gruppen massive Abschnitte abverlangt. Vorgesehen ist, dass 75,1 Prozent der Unternehmensanteile an eine Luxemburger Tochtergesellschaft namens LuxCo übertragen werden. Diese würde auch zur Schuldnerin gegenüber den Anleihe-Gläubigern.

Aufgabe der LuxCo ist es dann, einen Investor für die Anteile zu finden. Aus dem Verkaufserlös würden dann auch die Gläubiger bedient, immerhin 57,6 Prozent aus dem Erlös sollen an die Anleger fließen. "Der Haken ist aber, dass niemand weiß, welcher Erlös sich überhaupt erzielen lässt. Der Kurs der Anleihe ist in den Keller gerutscht. Die schwierige wirtschaftliche Lage verbessert die Ausgangsposition bei Verhandlungen mit Investoren auch nicht", so Rechtsanwalt Jansen. So teilt auch die Rickmers-Holding AG mit, dass nicht damit zu rechnen sei, dass der Verkaufserlös ausreichen wird, um die Verbindlichkeiten aus der Anleihe vollauf bedienen zu können. Außerdem soll die Laufzeit der Anleihe bis Ende 2027 verlängert werden. Ein Bonbon für die Anleger gibt es dann aber auch noch: Stimmen sie dem Konzept zu, sollen sie wenigstens die im Juni fälligen Zinsen erhalten. Scheitert das Konzept, bedeutet dies wahrscheinlich die Insolvenz. Dann würden die Anleihe-Anleger nur noch gemäß der Insolvenzquote befriedigt - und die könnte sogar unter der Zinszahlung liegen.

"Unterm Strich steht das Geld der Anleger nicht nur im Feuer, sondern ist auch schon zu großen Teilen verbrannt. Um die Verluste in Grenzen zu halten, können aber auch Schadensersatzansprüche geprüft werden", sagt Rechtsanwalt Jansen. Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Diese hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage und auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufklären müssen. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht