Garantie Hebel Plan: Anleger können sich gegen Zahlungsaufforderungen wehren

Garantie Hebel Plan: Anleger können sich gegen Zahlungsaufforderungen wehren
10.02.2017166 Mal gelesen
Schon seit August 2015 müssen die CIS Garantie Hebel Plan Fonds abgewickelt werden.

Viele Anleger konnten dennoch keinen Schlussstrich unter die Beteiligung ziehen, da sie aufgefordert waren, noch ausstehende Beträge einzuzahlen. "Um aus diesem Dilemma herauszukommen, können Anleger rechtliche Schritte einlegen. Einer davon kann die außerordentliche Kündigung der Beteiligung sein", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ein Blick zurück: Schon im August 2015 verfügte die Finanzaufsicht BaFin, dass die von der CIS Deutschland initiierten Fonds Garantie Hebel Plan 07, 08 und 09 abgewickelt werden müssen, da die erforderliche Erlaubnis für die Investmentgeschäfte nicht vorliege. Anleger konnten sich auf unterschiedliche Arten an den Fonds beteiligen und ihre Einlage entweder auf einen Schlag oder über Jahre hinweg in Raten erbringen. Gerade für die Anleger, die sich für die Ratensparpläne entschieden haben, ist die Lage schwierig. Obwohl die Gesellschaften abgewickelt werden, werden sie aufgefordert, die ausstehenden Raten zu leisten. Für die Anleger ist dies eine extreme finanzielle Belastung.

"Ein Ausweg kann die außerordentliche Kündigung der Beteiligung sein", so Rechtsanwältin Gaber. Das OLG Frankfurt hat die Wirksamkeit einer solchen Kündigung bereits bestätigt (Az.: 4 U 51/15). Denn die Anleger wurden häufig über Informationsveranstaltungen, die scheinbar von unabhängigen Beratern durchgeführt wurden, geworben. Tatsächlich bestand diese Unabhängigkeit nicht und die Anleger wurden über diesen Aspekt getäuscht. Schon das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Zudem seien auch die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft und hätten über die persönlichen wirtschaftlichen Verflechtungen getäuscht.

Anleger, die mit Mahnbescheiden oder Klagen zur Einzahlung der ausstehenden Raten aufgefordert werden, sollten rechtlichen Rat einholen, da es fraglich ist, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. In einem weiteren Schritt kann auch geprüft werden, ob die Anleger selbst nicht Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung geltend machen können.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

 

 

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