An dieser Stelle wurde bereits berichtet: die 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade hatte die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und Freistellung und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Medico Fonds Nr. 31 verurteilt.
Das OLG Celle hatte dieses Urteil mit Beschluß vom 06.05.2013 bestätigt.
Nun ist es amtlich: der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz gegen diese Entscheidung durch Beschluß vom 27.11.2013 zurückgewiesen. Damit obsiegt die Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte endgültig für eine Anlegerin, der jetzt die Bonnfinanz rund ? 63.000,-- zurückzahlen muß.
Die Hartnäckigkeit der Anlegerin hat sich damit gelohnt. Wenn Sie ebenfalls Geld in geschlossene Fonds investiert haben und nicht richtig beraten worden sind, wenden Sie sich an uns!