SHB Renditefonds 6 und die ImmoRente-Raten: Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen?

SHB Renditefonds 6 und die ImmoRente-Raten: Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen?
11.03.2013464 Mal gelesen
Anleger des SHB Renditefonds 6, die sich nach den Geschehnissen der vergangenen Tage fragen, ob sie ihre ImmoRente-Raten weiterbezahlen müssen, sollten nicht ohne Rechtsrat handeln.

Bei den SHB Fonds ist im vergangenen Monat viel geschehen. Innerhalb kurzer Zeit mussten sich die Anleger z. B. des SHB Renditefonds 6 mit verschiedenen Ereignissen auseinandersetzen: Zunächst mit einer Abstimmung, der ihn ihren tatsächlichen Auswirkungen noch offenen Geschehnissen hinsichtlich der S&K Gruppe, den Insolvenzen verschiedener SHB Gesellschaften (der SHB Renditefonds 6 selbst ist nicht insolvent) oder auch die in wenigen Tagen anstehende außerordentliche Gesellschafterversammlung auseinandersetzen.

 

Angesichts solcher Ereignisse fragen sich nicht wenige Anleger die die ImmoRente oder ImmoRente Plus-Beteiligungsvariante des SHB Renditefonds 6 wählten, ob sie weiterhin monatlichen Raten weiterbezahlen müssen. Wenn Anleger über solche Schritte nachdenken, sollten sie keine Maßnahmen ohne rechtliche Beratung einleiten. Denn zwischen ihnen und dem Fonds bestehen Verträge - die vertraglichen Regelungen bestimmen,

 

ImmoRente-Ratenzahlungen nicht einfach ohne Rechtsrat einstellen

 

In den Verträgen, die zwischen dem Anleger und dem SHB Renditefonds 6 bestehen, ist geregelt, dass Anleger ihre monatlichen Raten zu zahlen haben. Wenn ein Anleger nun "eigenmächtig" beschließt, die Zahlungen einzustellen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Vertragsverletzungen können aber negative Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher dringend abzuraten, ohne Rechtsrat die Ratenzahlungen an den SHB Renditefonds 6 einfach selbst einzustellen.

 

Anleger, die wissen möchten, ob und wie sie sich wirksam von ihrer Beteiligung an einem SHB Fonds trennen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Bei einer fachanwaltlichen Beratung kann nicht nur geklärt werden, ob es sinnvolle Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ratenzahlungen gibt. Es kann auch ermittelt werden, ob sonstige Ansprüche der Anleger im Raum stehen, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds - darunter auch Anleger des SHB Renditefonds 6. Darüber hinaus können sich Anleger verschiedener SHB Fonds auch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Fonds

Internetseite der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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