MPC Leben Plus: Verluste zeichnen sich ab – Schadensersatzklagen für Anleger

MPC Leben Plus: Verluste zeichnen sich ab – Schadensersatzklagen für Anleger
26.10.2012285 Mal gelesen
Immer mehr Lebensversicherungsfonds entpuppen sich als Verlustbringer für Anleger. Auch bei dem Fonds MPC Leben Plus wird derzeit von einem negativen Gesamtergebnis für die Anleger ausgegangen. Anleger können sich wehren und von Anwälten prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatz zusteht.

Die derzeitigen Ausblicke sind für die Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus alles andere als verlockend. Die Investition in Lebensversicherungspolicen erbringt nicht das Geld, das den einstigen Kalkulationen zugrundegelegt wurde. Derzeit gehen die Prognosen von Seiten des Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus davon aus, dass für die Anleger am Ende deutliche Verluste unter dem Schlussstrich stehen werden.

 

Lebensversicherungsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Anleger des MPC Leben Plus, die mit den in Aussicht gestellten Verlusten nicht abfinden möchten, können im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären lassen, ob sie sich von ihrer Beteiligung am MPC Leben Plus trennen können. So kann beispielsweise die Anlageberatung überprüft werden. In vielen Fällen ist bei der Anlageberatung zu beanstanden, dass diese nicht anleger- und anlagegerecht und damit fehlerhaft war.

 

Zu den häufig wiederkehrenden Fehlern gehört, dass Bank- und Anlageberater die Anleger nicht ausreichend über die mit der Investition in einen Lebensversicherungsfonds verbundenen Risiken - wie das (Total)Verlustrisiko - aufklärten. Dabei verträgt sich ein solches Verlustrisiko nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Ein immer wieder heikler Punkt vieler Anlageberatungsgespräche ist die (fehlende) Aufklärung über Provisionen.

 

Bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002 wird Verjährung von Ansprüchen brisant

 

Sollten Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus jetzt das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Versäumnisse auftraten, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Da die Beteiligungen an dem Fonds MPC Leben Plus in den Jahren 2002 bis 2004 vertrieben wurden, stellt sich bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002 die Frage, ob Ansprüche verjährt sind bzw. ob Verjährung droht. Da Schadensersatzansprüche maximal 10 Jahre nach dem Beitrittsdatum geltend gemacht werden können, kann sich ein Blick in die Zeichnungsunterlagen lohnen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für ? 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de