KanAm Grundinvest – Alternativen zur jahrelangen Abwicklung

KanAm Grundinvest – Alternativen zur jahrelangen Abwicklung
23.05.2012583 Mal gelesen
Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des KanAm Grundinvest Alternativen zur langjährigen Abwicklung aufzeigen.

Im Februar 2012 wurde der KanAm Grundinvest aufgelöst. Seit dem Aus wird der offene Immobilienfonds abgewickelt, indem die Immobilien des Fonds veräußert werden. Aus diesen Erlösen erhalten die Anleger halbjährlich Auszahlungen. Bei der ersten Auszahlung erhielten die Anleger 2,80 Euro je Anteil. Im Oktober 2012 soll die nächste Ausschüttung von Verkaufserlösen erfolgen. Wie viele Geld die Anleger des KanAm Grundinvest bei den künftigen Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann. Die Abwicklung soll bis ins Jahr 2016 andauern.

 

Der KanAm Grundinvest verfügt über 40 Immobilien in 9 Ländern. Der Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd. Euro. Seit März 2012 wurden 5 Objekte veräußert. Im Monat nach dem Aus konnte das Management des KanAm Grundinvest die beiden Londoner Bürogebäude One Exchange Square und 90 High Holborn sowie das Objekt 1000 Main in Houston verkaufen. Im April 2012 wurden 2 Paris Immobilien verkauft: Néo und Cité du Retiro.

 

Alternativen zur langjährigen Abwicklung

 

Es gibt Alternative zum Warten auf die nächste Auszahlung. Anleger des KanAm Grundinvest können ihrer Investition in den offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So ausgelotet werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann abgeklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat.

 

Sollten im Beratungsgespräch diese oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein, haben Anleger gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht die bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden, die über viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds verfügt.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

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