Die Zeit läuft für Aktionäre der Volkswagen AG, die Schadensersatzansprüche aus Kursverlusten wegen der sog. Diesel-Affäre ("Dieselgate") geltend machen wollen.
Nachdem das Oberlandesgericht Braunschweig am 08.03.2017 die Eröffnung des so genannten Musterverfahrens nach KapMuG bekannt gegeben hat, läuft seitdem eine 6-Monats-Frist, während derer sich weitere Aktionäre an der "Sammelklage" gegen die Volkswagen AG anschließen können.
Lesen Sie hier warum das Musterverfahren für die Volkswagen AG durchaus wichtig werden kann
Ein Anschluss bzw. die Anmeldung von Ansprüchen zu der "Sammelklage" hat den Vorteil, dass zum einen die Verjährung von Ansprüchen der Anleger während dem Lauf der Sammelklage gehemmt wird. Zum anderen können die Anleger, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben direkt von dessen Ausgang profitieren.
Melden Sie sich zur unserer Online Last-Minute-Info-Veranstaltung am 4. Juli und 6. Juli 2017 jeweils um 17 Uhr an
Anmeldung und weitere Informationen unter kontakt@kap-recht.de oder unter http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/kanzlei/termine-veranstaltungen/