Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse – Studija monolit GmbH (nach russischem Recht) – „ Gluhar v Kino“ - Rechtsberatung auch auf russisch!!

Abmahnung
09.08.201019299 Mal gelesen
Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse – Studija monolit GmbH (nach russischem Recht) – „ Gluhar v Kino“ - Rechtsberatung auch auf russisch!!
Im Namen der Studija Monolit GmbH (GmbH nach russischem Recht) mahnt die Dortmunder Anwaltskanzlei Kruse das illegale Filesharing des Films
 
 
ab.
 
Bei der Studija Monolit GmbH handelt es sich um weltweit agierendes Unternehmen, das seinen Sitz in Moskau hat und daher auch die Rechte an Filmen in russischer Sprache hält. Da sie durch das gem. § 19a illegale öffentliche Zugänglichmachen ihrer urheberrechtlich geschützten Filmwerke, was regelmäßig durch die Verwendung von Tauschbörsen verwirklicht ist ihre Vertriebschancen vor allem auf dem deutschen Markt gefährdet sieht, geht sie mit Hilfe von Abmahnung gegen entsprechende Inhaber von Internetanschlüssen vor.
 
Dabei zielen die Abmahnungen vor allem darauf ab, den Anspruch des Rechteinhabers auf zukünftige Unterlassung entsprechender und kerngleicher Verstöße (§ 97 I UrhG) sowie die Ansprüche auf den Ersatz der entstandenen Anwaltskosten und Schäden durchzusetzen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird die zu ersetzende Summe auf 1101,80,- € errechnet, allerdings wird den Abgemahnten ein Nachlass auf 980,00,- € angetragen. Damit und mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung soll die Sache dann erledigt sein.
 
Insofern kann nur immer wieder gesagt werden, dass ein vorbehaltloses Erfüllen der gestellten Forderungen in den seltensten Fällen das für den Betroffenen optimale vorgehen ist. Nach unserer Erfahrung ist es in sehr vielen Fällen so, dass der Erbringung der geforderten Leistungen die Ansprüche der Gegenseite übererfüllt werden, also über das womöglich nötige heraus nachgekommen wird.
 
Das bedeutet, dass sowohl die mit der Unterlassungserklärung eingegangenen Verpflichtungen über das hinausreichen können, was von Ihnen verlangt werden darf, sowie, und das ist für viele Mandanten angesichts des Betrages von fast eintausend € mindestens genauso wichtig, dass sich der geforderte Ersatzbetrag nicht selten zu Gunsten des Abgemahnten senken lässt. Dabei helfen wir Ihnen gerne.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kruse erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt. Mit Hilfe unserer Anwältin Albina Bechthold ist auch ohne Weiteres eine Rechtsberatung in russischer Sprache möglich.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.