Abmahnung Universal Music GmbH „Vom selben Stern“ von Ich + Ich

Abmahnung
20.01.2010602 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Abgemahnt hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum "Vom selben Stern" der Künstlergruppe Ich Ich.

Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen. Die Abmahnung ist aus Mitte Januar 2010.

Wie so oft, wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 ? gefordert.

Abweichend zu den sonstigen Abmahnungen wird hier bei den Ersatzansprüchen auf ein Betrag "von bis zu 300,00 ?" verwiesen, der für die Kosten der Ermittlung bezüglich weiterer Ersatzansprüche anzusetzen sei. Darüber hinaus soll bei einem Streitwert von 5.000,00 ? pro verfügbarem Musiktitel mindestens 1.479,90 ? als Anwaltskosten anfallen.

Es ist nicht zu empfehlen, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Änderungsbedarf.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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