Abmahnungen für Purzel-Video durch Kanzlei U + C - Urmann + Collegen aus Regensburg

Abmahnung
07.01.20105139 Mal gelesen

Zu den für die Fa. Purzel-Video abmahnenden Anwaltskanzleien gesellt sich nun eine neue dazu: U C Rechtsanwälte aus Regensburg.

Abgemahnte sollten folgendes beachten: der Rechteinhaber hat grundsätzlich zu beweisen, daß von der IP-Adresse des Anschlußinhabers tatsächlich das Film-/Datenmaterial samt Inhalt heruntergeladen bzw. zum Uploads der Öffentlichkeit angeboten wurde. Es ist typisch, daß keine Beweise vorgelegt werden, die den tatsächliche Upload beweisen.

Die Angabe von Filehashwerten an sich reicht nicht aus, diesen Beweis zu erbringen.

Liegen Dateien wegen des Umfangs nur als RAR- oder ZIP-Dateien auf der Festplatte vor, was oft der Fall ist, ist eine Beweissicherung anhand von sog. Hash-Dateien nicht möglich.

Hinzuweisen ist auch darauf, daß der Anschlußinhaber nicht immer in allen Fällen für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, die von Familienangehörigen begangen wurden. Hier gibt es inzwischen jede Menge Urteile, die festgestellt haben, daß eine dauerhafte Überprüfung der Familienangehörigen ohne konkreten Anlaß für die Annahme, daß Familienmitglieder in rechtswidriger Weise Urheberrechte verletzen im Rahmen der Nutzung des Internets, nicht zumutbar ist. Im Einzelfall ist also eine Überprüfung notwendig.

Von einer voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung bzw. der Bezahlung der geforderten Geldsumme ist also abzuraten. Betroffene sollten sich anwaltlich beraten lassen.