Abmahnung: Bird & Bird für Wahl Clipper Corporation | Marke "WAHL"

Abmahnung
04.12.2024 10 Mal gelesen
Die Kanzlei Bird & Bird LLP spricht eine Abmahnung für die Wahl Clipper Corporation wegen einer angebliche Markenrechtsverletzung aus.

Die Kanzlei Bird & Bird LLP spricht eine Abmahnung für die Wahl Clipper Corporation aus. Die Abmahnung betrifft eine angebliche Markenrechtsverletzung.

 

Über die Wahl Clipper Corporation:

Die Wahl Clipper Corporation ist eigenen Angaben zufolge eine der weltweit führenden Hersteller von Pflegeprodukten für Menschen und Haustiere. Das Unternehmen habe sich auf Haarschneide-, Trimm- und Rasiergeräte sowie auf Bart- und Haarpflegeprodukte spezialisiert. Eines der bekanntesten Produkte sei der „WAHL Cordless Magic Clip“. Die Wahl Clipper Corporation sei außerdem Inhaberin der EU-Wortmarke „WAHL“ (EUIPO Registernummer: 000201327) und der internationalen Marke „WAHL with double oval design“ (WIPO Madrid Registernummer: 1573068).

 

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Verkäufer wird vorgeworfen, eine Haarschneidemaschine mit der Bezeichnung „WAHL Cordless Magic Clip“ verkauft zu haben, obwohl diese Haarschneidmaschine sich in wesentlichen Merkmalen von einer WAHL Magic Clip cordless Haarschneidemaschine unterscheide.

Nach Auffassung der Kanzlei Bird & Bird stellt dies eine Markenverletzung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a UMV, S 14Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MarkenG zulasten der Wahl Clipper Corporation dar.

Durch die Nutzung der Marken der Wahl Clipper Corporation würde der Abgemahnte beim angesprochenen Verkehr den Eindruck erwecken, dass die Produkte aus dem Hause der Wahl Clipper Corporation stammen würden. Dies wäre nicht der Fall.  Durch das Angebot von Fälschungen unter den Marken der Wahl Clipper Corporationwürden Verbraucher über die Herkunft der Ware getäuscht werden.

 

Forderungen der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die hierfür in der vorgefertigten Unterlassungserklärung vorgesehene Vertragsstrafe beträgt 10.000,00 Euro. Darüber hinaus werden ein Auskunftsanspruch und ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 250.000,00 Euro zu zahlen. Der zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 3.744,50 Euro.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.