Abmahnung: Dr. Groteloh RAG für Huppertz Global GmbH wegen "La Piazza"

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
23.07.202440 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung der Dr. Groteloh Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Huppertz Global GmbH erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter!

Mit der kostenpflichtigen Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz (hier zunächst Gebührenerstattung) gefordert.

Die Gebühren werden in dem hier vorliegenden Schreiben nach einem Streitwert von 10.000 € berechnet. Hieraus ergeben sich zunächst Anwaltsgebühren in Höhe von  973,66 €).

An dieser Stelle ist anzumerken, dass der hier angesetzte Streitwert von 10.000,- € zur Berechnung der Abmahngebühren als überraschend  gering zu bemessen ist. Schließlich hat der BGH  entschieden, dass bei marken- bzw. kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig ein Gegenstandswert in Höhe von mindestens 50.000,- EUR anzusetzen sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2020, I ZB 97/19). 

 

Es stellt sich hier also zunächst die Frage, aus welchem Grund einen geringen Gebührenbetrag ansetzt - dies kann unterschiedliche Gründe haben. Es sollte hier also zunächst umsichtig vorgegangen und keinesfalls vorschnell und ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden!

Weitere Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem Blogbeitrag:

https://e-commerce-kanzlei.de/marke-la-piazza-abmahnung-der-huppertz-global-gmbh-durch-dr.-groteloh-rechtsanwaltsgesellschaft.html

 

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Ihr Sebastian Günnewig

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