Abmahnung: Kanzlei Gutsch & Schlegel für Pink Floyd Music Ltd.

Abmahnung
19.12.2022 133 Mal gelesen
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt erneut für die Pink Floyd Music Ltd. aus eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg verschickt erneut für die Pink Floyd Music Ltd. aus London eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Handelsplattform eBay einen Tonträger mit der Musik von Pink Floyd zum Kauf angeboten habe und dadurch die Urheberrechte von Pink Floyd verletzt habe.

Der angebotene Tonträger sei in dieser Form niemals von Pink Floyd veröffentlicht, hergestellt oder lizenziert worden. Das Inverkehrbringen der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme wurde nicht von dem Berechtigten genehmigt, wobei eine vorherige Zustimmung oder Genehmigung erforderlich wäre.

Das Anbieten des Tonträgers habe zudem das Verbreitungsrecht der Pink Floyd Music Ltd. im Sinne der §§ 77, 79, 17 UrhG verletzt.

Folglich wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert etwaige noch bei ihm befindlichen Tonträger zu vernichten sowie Schadensersatz zu leisten. Dieser wird nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet und vorliegend mit 200,00 Euro beziffert.

Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Dies geschieht vorliegend anhand eines Streitwerts in Höhe von 10.200,00 Euro. Die Kosten betragen somit 885,80 Euro

Insgesamt soll der Abgemahnte somit 1085,80 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.