Abmahnung: Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN für Huawei Technologies

Abmahnung
15.12.202292 Mal gelesen
Die Kanzlei ARNECKE SIEBETH DABELSTEIN mahnt im Auftrag der Huawei Technologies Co. Ltd. wegen Markenrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei ARNECKE SIEBETH DABELSTEIN aus Hamburg mahnt im Auftrag der Huawei Technologies Co. Ltd. aus China wegen Markenrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird von Seiten der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen, Batterien (Akkus) für Smartphones im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Bei der angebotenen Ware, soll es sich laut Abmahnung um offensichtliche Fälschungen handeln. Die Huawei Technologies Co. Ltd. sei unter anderem Inhaberin der Unionsmarke EM-009967291 (Wortmarke) und der Unionsmarke EM-017925753 (Wort-/Bildmarke). Durch das Anbieten der Akkus im Internet, habe der Abgemahnte die Markenrechte der Huawei Technologies Co. Ltd. verletzt. Es liege eine Verletzung der Rechte aus Art. 9 II lit. a) und b) UMV vor. Die Markenrechtsverletzung habe die Abmahnerin durch einen Testkauf ermittelt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll in die Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte (Akkus) eingewilligt werden. Auch wird die Erteilung von Auskunft gefordert, sowie die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen. Der Abgemahnte wir auch aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert i.H.v. 200.000,00 Euro zu erstatten. Der Abgemahnte soll somit 3.456,59 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.