Abmahnung: Kanzlei IMAGE Law für APA PictureDesk| Urheberrecht

Abmahnung
15.12.2022175 Mal gelesen
Die Kanzlei IMAGE Law mahnt im Auftrag der APA-PictureDesk wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an Fotografien ab.

Die Kanzlei IMAGE Lawaus Hamburg mahnt im Auftrag der APA-PictureDesk aus Wien wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an Fotografien ab.

Bereits ähnliche Abmahnungen in der Vergangenheit:

In der Vergangenheit hatten wir bereits über ähnliche Abmahnungen der IMAGE Law Rechtsanwälte berichtet. Die Kanzlei wird oft im Auftrag von Bildagenturen tätig. Gegenstand der Abmahnungen ist regelmäßig die Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnte wird vorgeworfen Lichtbilder auf der eigenen Website im Internet genutzt zu haben. Die APA-PictureDesk würde die Urheberrechte an den Lichtbildern halten. Eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der streitgegenständlichen Lichtbilder habe der Abgemahnte nie von der APA-PictureDesk erworben. Aus diesem Grund stelle die Nutzung der Lichtbilder ohne lizenzierung eine Urheberrechtsverletzung dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von Seiten der Kanzlei IMAGE Law aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz verlangt, welcher anhand einer hypothetischen Lizenzgebühr, sowie der Dauer der Nutzung ermittelt wird.  Auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten wird gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.