Abmahnung Markenrecht: RAe Mütze Korsch wegen Marke "Sansibar" | eBay

Abmahnung
08.09.202220 Mal gelesen
Die Kanzlei Mütze Korsch verschickte im Auftrag des Herrn Herbert Seckler eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht.

Die Kanzlei Mütze Korsch aus Düsseldorf verschickte im Auftrag des Herrn Herbert Seckler eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Mütze Korsch führt in der Abmahnung anfangs aus, dass Herr Herbert Seckler Inhaber der bekannten Sansibar sei. Herr Seckler selbst sei alleiniger Inhaber der Markenrechte an der Marke "Sansibar". Die Marke "Sansibar" ist beim DPMA unter der Registernummer 30640632 registeriert. Die Marke ist für die Nizza-Klassen 03,09,14,16,18,20,21,24,25,28,30,32,33,34,43 und 44 geschützt. Als Markenrechtsinhaber ist beim DPMA die Infinity Real Estate & Project Development GmbH aufgeführt. Der Geschäftsführer dieser GmbH ist Herr Herbert Seckler.


Dem Abgemahnten wird seitens der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen, auf dem Online-Marktplatz eBayLampen unter dem Namen Sansibar zum Kauf angeboten zu haben. Dieses Verhalten soll die Markenrechte des Herrn Seckler verletzt haben. Dieser habe der Nutzung der Marke durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Auch eine anderweitige Genehmigung liege nicht vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro begehrt. Der geforderte Betrag beläuft sich somit auf  2.306,82 Euro. Weiter wird in der Abmahnung mitgeteilt, dass bei fristgerechter Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (Auskunft, Schadensersatz) verzichtet wird.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.