Abmahnung: KLAKA Rechtsanwälte für BMW AG | BMW Logo

Abmahnung
23.05.202236 Mal gelesen
Die KLAKA Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der BMW AG einen Verkäufer von Zubehörteilen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Die KLAKA RechtsanwältePartnerschaft mbB aus München mahnt im Auftrag der BMW AG, ebenfalls aus München, einen Verkäufer von Zubehörteilen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst führt die abmahnende Kanzlei in der Abmahung auf, dass die BMW AG Inhaberin verschiedener Marken sei. Zu diesen Marken gehöre unter anderem die beim DPMA eingetragene Marke Nr. 302013007528 (BMW Logo). Der Schutz dieser Marke erstrecke sich auch auf Zubehörteile.

Der Abgemahnte soll Zubehörteile mit dem BMW Logo gekennzeichnet und zum Kauf angeboten haben. Da das BMW Logo als Marke geschützt sei, habe der Abgemahnte die Markenrechte der BMW AG verletzt. Diese habe der Nutzung der Marke durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit könne es zu einer Verwechslungefahr mit Originalteilen von BMW kommen.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte das schädigende Verhalten sofort unterlassen. Ebenso soll er umfangreich Auskunft erteilen. Der Abgemahnte soll zudem Schadensersatz aus § 14 VI MarkenG leisten, sowie die Anwaltkosten nach einem Streitwert von 500.00,00 Euro übernehmen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.