Abmahnung: TaylorWessing für DAIWA Germany GmbH | Markenrecht

Abmahnung
09.05.202231 Mal gelesen
Die DAIWA Germany GmbH lässt über die Kanzlei TaylorWessing markenrechtliche Abmahnungen gegenüber einem Ebay-Händler aussprechen.

Die DAIWA Germany GmbH aus München lässt über die Kanzlei TaylorWessing markenrechtliche Abmahnungen gegenüber einem Ebay-Händler aussprechen. 

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass die DAIWA Germany GmbH eine Tochtergesellschaft der japanischen Firma Globeride Inc. ist. Diese Tochtergesellschaft sei in Deutschland und der Schweiz ausschließliche Vertreiberin von "DAIWA" Produkten. Die Marke "DAIWA" ist beim DPMA als Marke eingetragen (Nr. 1005137) und genießt Schutz u.a. in der Nizza-Klasse 28 ("Angelgeräte"). Die DAIWA Germany GmbH vertreibt Angelgeräte und entsprechendes Zubehör.  

Dem Händler wird seitens der Kanzlei TylorWessing vorgeworfen DAIWA Produkte zum Kauf anzubieten, welche nicht für den Vertrieb auf dem europäischen Markt bestimmt wären. Der Abgemahnte würde durch das Anbieten dieser DIWA Produkte einen unzulässigen Parallelimport vornehmen. Somit sei hier auch noch keine Erschöpfung der Markenrechte eingetreten. Eine solche trete erst ein, wenn die Produkte vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden sind. Die DAIWA Germany GmbH habe die streitgegenständlichen Produkte in der EU aber nie in Verkehr gebracht und auch nicht zugestimmt, dass Dritte diese Produkte in der EU anbieten dürfen. Somit liege eine Verletzung der Markenrechte zu Lasten der DAIWA Germany GmbH vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von der Kanzlei TaylorWessing aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine solche Vertragsstrafe sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Diese wird vorliegend mit 5.100,00 Euro angegeben. Zudem soll der Abgemahnte die noch in seinem Besitz oder Eigentum befindlichen Produkte vernichten. Auch soll er Auskunft über Herkunft und Vertriebswege bezüglich der angebotenen Produkte erteilen. Ebenso werden Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail unter Beifügung der Abmahnung.